Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt per Anmeldeformular und ist verbindlich. Mit der Unterschrift auf dem Anmeldungsformular erklärt sich der/die Teilnehmer/in mit den AGB`s einverstanden und akzeptiert diese, auch bei weiteren Kursen/Teilnahmen.
Das Anmeldeformular kann direkt auf der Homepage der Hundeschule flumadog (www.flumadog.ch) heruntergeladen werden, oder per Telefon (078 788 86 85) oder E-Mail (martina.dietschi@flumadog.ch) bestellt werden.
Bei allen Kursen und Seminaren ist die Teilnehmerzahl und die Anzahl der teilnehmenden Hunde beschränkt. Anmeldungen werden jeweils in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich bei der Anmeldung den Trainer über Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität und Ängstlichkeit des Hundes zu informieren.
2. Gesundheit der Tiere/Hunderegistrierung
Alle teilnehmenden Hunde müssen die vorgeschriebenen gültigen Impfungen gemacht haben. Die Impfungen dürfen nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Bitte das Impfbüchlein bei der ersten Übungslektion vorweisen. Es können nur korrekt gechipte Hunde an den Übungen teilnehmen.
Die Teilnehmer verpflichten sich, nur mit einem gesunden Tier, das kein Ansteckungsrisiko für andere Personen oder Tiere darstellt, ungezieferfrei und den Anforderungen des Unterrichtes körperlich gewachsen ist, an den Trainingsstunden teilzunehmen.
Bei gesundheitlichen Problemen des Hundes ist vor der Trainingsstunde zu informieren. Bei ansteckenden Krankheiten dürfen die Hunde nicht am Training teilnehmen.
3. Kursdurchführung
Die Hundeschule flumadog behält sich das Recht vor, einen Kurs aus organisatorischen Gründen (z.B. bei zu wenig Anmeldungen oder aussergewöhnlichen Ereignissen) zu verschieben oder nicht durchzuführen. Dieser Entscheid fällt in der Regel eine Woche vor Kursbeginn und wird den angemeldeten Teilnehmern sofort mitgeteilt.
Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen können Lektionen und/oder Kurse nach Ermessen der Hundeschule flumadog aus Sicherheitsgründen verschoben werden.
4. Versicherung/Haftung
Für jeden teilnehmenden Hund muss eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Police der Haftpflichtversicherung ist auf Verlangen vorzuweisen.
Die Teilnehmer haften für alle von ihnen und/oder ihrem Hund verursachten Schäden.
Die Hundeschule flumadog übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung und Ausführung der gezeigten und veranlassten Übungen entstehen, sowie für Schäden/Verletzungen jeglicher Art, die durch teilnehmende Hunde verursacht werden. Alle Begleitpersonen sind durch die Teilnehmer auf den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen und in Kenntnis zu setzen.
Jede Teilnahme, jeder Besuch, jede Übung der teilnehmenden Personen und Tiere an den Unterrichts-, Spiel- und/oder Beratungsstunden erfolgen ausschliesslich auf eigenes Risiko und Verantwortung.
Die Hundeschule flumadog übernimmt keine Haftung für Verletzungen die durch das Freispiel der Hunde entstehen können.
Für Schäden, die an den von der Hundeschule flumadog durch den/die Kunden/in gemieteten Geräten entstanden sind oder bei Verlust derselben, haftet der/die Kunde/in im vollen Umfang.
5. Erfolgsgarantie
Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg auch von Mitarbeit der Teilnehmer und von den Möglichkeiten des Hundes abhängt.
6. Bezahlung
Die Bezahlung der Kurse erfolgt am ersten Kurtag in Bar.
Privatlektionen sind nach jeder Lektion zu bezahlen.
Bei Privatlektionen vor Ort kommt zusätzlich eine Fahrwegentschädigung von Fr.-.80 pro gefahrenen Kilometer hinzu. Es wird keine Anfahrtszeit verrechnet.
7. Absenzen
Vereinbarte Termine für Einzelstunden müssen spätesten 24 Stunden im Voraus durch den/die Teilnehmer/in telefonisch/SMS (078 788 86 85) abgesagt bzw. verschoben werden. Geschieht dies nicht, behalten wir uns das Recht vor die Lektion in vollem Umfang zu verrechnen.
Bei allen Kursen mit vorgegebener Dauer kann bei versäumten Stunden und Fehlzeiten kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes geltend gemacht werden.
8. Kursrücktritt
Die Anmeldung einer Veranstaltung kann bis 4 Wochen vor Beginn kostenfrei widerrufen werden. Erfolgt kein Rücktritt bis 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung, wird der gebuchte Kurs in voller Höhe in Rechnung gestellt.
Bei vorzeitigem Abbruch des Kurses durch den Teilnehmer gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.
Erfolgt der Rücktritt/vorzeitiger Abbruch aufgrund eines Härtefalles, wie schwere Krankheit oder Todesfall des Teilnehmers oder Hundes, kann die Hundeschule flumadog für den nicht besuchten Kurs oder die nicht mehr besuchten Kursteile oder Lektionen das Kursgeld ganz oder teilweise erlassen/zurückerstatten.
9. Kursausschluss
Die Hundeschule flumadog behält sich das Recht vor, Teilnehmer vom Kurs auszuschliessen, wenn sie ihren Hund nicht artgerecht behandeln, schlagen oder misshandeln.
Bei auffälligem Fehlverhalten des Hundes behält sich die Hundeschule flumadog das Recht vor, die weitere Kursteilnahme von einer Beurteilung eines neutralen Verhaltenstherapeuten abhängig zu machen. Ist der Teilnehmer dazu nicht bereit, erfolgt ein sofortiger Kursausschluss.
Besonders aggressive Hunde können sofort ausgeschlossen und den zuständigen Behörden oder Fachstellen gemeldet werden. Eine Meldung erfolgt zudem bei vermuteten Verstössen gegen die Tierschutzgesetzgebung.
Die Hundeschule flumadog behält sich das Recht vor, störende und/oder unmotivierte Kursteilnehmer ohne Angaben von Gründen vom Kurs auszuschliessen.
Bei Kursausschluss gibt es keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühren.
10. Bildmaterial
Die Hundeschule flumadog hat das Recht allfälliges Bildmaterial, welches während des Übungsbetriebes gemacht wird kostenlos für Werbezweck (Homepage, Prospekte, etc.) im Zusammenhang mit der Hundeschule flumadog zu verwenden.
11. Kursregeln
Die Hundeschule und die Trainer behalten sich vor, etwaigen von Hundeführern geforderten Einsatz spezieller Hilfsmittel, abzulehnen.
Den Anweisungen der Übungsleiter ist Folge zu leisten.
Die Hunde dürfen erst auf Weisung der Übungsleiter freigelassen werden.
Die teilnehmenden Hunde sollten mind. 2 Stunden vor dem Kurs nicht mehr gefüttert werden.
Hunde kommen versäubert zum Training. Im Gelände gilt Kotaufnahmepflicht.
Läufige Hündinnen können an Kursen nicht teilnehmen. Hundeführer werden gebeten ohne Hund den Kurs zu besuchen, so kann der Anschluss an die Gruppen gewährleistet werden. Das Gelernte kann anschliessend zu Hause mit der Hündin umgesetzt werden.
12. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Salvatorische Klausel
Anwendbar ist das Recht der Schweiz.
Gerichtsstand ist Solothurn.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die massgebende gesetzliche Vorschrift ersetzt.